Die Rückerstattung von SoKa-Beiträgen

Nachdem die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen des Sozialkassenvertrages unwirksam sind fehlt der SoKa der Rechtsgrund für das "Behaltendürfen" der Beiträge.

 

Wenn Sie für Ihre Mitarbeiter SoKa-Beiträge bezahlt haben aber keinem Arbeitgeberverband angehören holen wir Ihr Geld zurück. Einfach nur Beitragshöhe und Erstattungsleistungen für jedes Beitragsjahr zusammenstellen und uns zusammen mit der Betriebsnummer mitteilen.

 

Unser Büro steht Ihnen unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

 

ETL Rechtsanwälte GmbH

-Niederlassung Greifswald-

Markt 20/21

17489 Greifswald

 

Greifswald@etl.de

 

Tel.: 03834 590550

 

Wir kümmern uns darum!

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0