BAG entscheidet über AVE ohne mündliche Verhandlung

Das Bundesarbeitsgericht hat einem erneuten Verlegungsantrag des BMAS nicht entsprochen und entscheidet über die AVE 2006, 2012 und 2013 am 25. Januar 2017 nun ohne mündliche Verhandlung. Nach einer Änderung der Rechtsprechung sieht das nicht aus!

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