Bundestag billigt SokaSiG


Der  Deutsche  Bundestag  hat  in  seiner  215. Sitzung  am  26. Januar  2017  um 19:25 Uhr aufgrund der  Beschlussempfehlung  und  des  Berichts  des  Ausschusses  für  Arbeit  und

Soziales – Drucksache 18/11001 – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD

eingebrachten Entwurf   eines   Gesetzes   zur   Sicherung   der   Sozialkassenverfahren   im

Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz – SokaSiG) – Drucksache 18/10631 –

mit  den  Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.unverändert angenommen. Der Bundesrat hat am 25.01.2017 beschlossen, den angenommenen Entwurf verkürzt zu beraten und am 10.02.2017 über eine Verweisung in den Vermittlungsausschuss oder die Billigung des Entwurfs zu beschließen.

 

(Quelle: Pressestelle des Bundesrates)

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Kommentare: 1
  • #1

    Axel Möller (Freitag, 27 Januar 2017 17:21)

    Die Verfolgung des Zustandekommens des Gesetztes und das Studium der Anhörung der Sachverständigen am 23.01.2017 zeigt deutlich, wie stark der Lobbyismus in unserem Land verbreitet ist.
    Wenn von einer nicht vorhersehbaren Entscheidung des BAG gesprochen wird, sollte sich der Gesetzgeber fragen, wann und warum er denn § 98 ArbGG eingeführt hat.
    Es ist auch skandalös, dass nicht darauf eingegangen wird, dass das BAG eben auch das Vorliegen der Voraussetzungen von § 5 TVG in der alten Fassung nicht als gegeben angesehen hat. Das ist klassische Rechtsanwendung und nicht Rechtsfortbildung, so wie Prof. Preis es meint.