Ich habe in einem ersten Fall die SOKA-BAU zur Rückzahlung von Beiträgen für das Sozialkassenverfahren zwingen können.
Am 8.2.2017 haben die Vorstände der SOKA-Bau Asshoff und Purps eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der sich die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse verpflichtet, einem meiner Mandanten die für die Monate Januar 2012 bis Dezember 2013 geleisteten Beiträge abzüglich der Erstattungsleistungen zurückzuzahlen.
Die SOKA-BAU stellt ausdrücklich klar, dass sie diese Beiträge auch dann nicht (wieder) geltenden machen wird, wenn das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) in Kraft treten sollte.
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