Die SOKA-BAU wendet sich gegen Behauptungen in den Medien mit der Aussage: "Nach den Bautarifverträgen zahlt der Betrieb dem Arbeitnehmer für die Urlaubszeit Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld. Diese „Urlaubsvergütung“ bekommt der Betrieb vollständig von SOKA-BAU erstattet."
Diese Aussage ist falsch.
Nach den eigenen Veröffentlichungen auf ihre Hompage soka-bau-de beträgt der Anteil für Urlaub am Sozialkassen-Beitrag 14,5 %. Erstattet bekommt der Arbeitgeber indes lediglich 13,68 %. Von einer vollständigen Erstattung kann daher keine Rede sein.
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