![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=664x10000:format=jpg/path/sd089b4fe6d407a4f/image/ibd47756c251d2f45/version/1488560379/image.jpg)
Die SOKA-BAU wendet sich gegen Behauptungen in den Medien mit der Aussage: "Nach den Bautarifverträgen zahlt der Betrieb dem Arbeitnehmer für die Urlaubszeit Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld. Diese „Urlaubsvergütung“ bekommt der Betrieb vollständig von SOKA-BAU erstattet."
Diese Aussage ist falsch.
Nach den eigenen Veröffentlichungen auf ihre Hompage soka-bau-de beträgt der Anteil für Urlaub am Sozialkassen-Beitrag 14,5 %. Erstattet bekommt der Arbeitgeber indes lediglich 13,68 %. Von einer vollständigen Erstattung kann daher keine Rede sein.
Kommentar schreiben