Die SOKA-BAU kritisiert die Berichterstattung der Medien zum SokaSiG und hat zu den "Irrtümern" Stellung genommen. Dies wollen wir uns ansehen (dritter Teil)

Zur Feststellung der Medien: "Die SOKA-BAU verklagt jährlich 50.000 Betriebe, weil diese sich gegen eine Verfahrensteilnahme wehren."behauptet die SOKA-BAU:  "In den weitaus meisten dieser Fälle kennen die Betriebe ihre Beitragspflicht, zögern aber aus Liquiditätsgründen die Zahlung so weit wie möglich heraus (sogenannter "Justizkredit").

 

Dies Behauptung klingt bei einem tarifvertraglichen Verzugszins von 12 % p.a. nicht überzeugend sondern eher zynisch. Ein teurer Justizkredit!  Die Behauptung stimmt auch nicht: Eine große Zahl von verklagten Mischbetrieben versteht nicht, dass sie mit Zusammenhangs- und "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" dem betrieblichen Geltungsbereich des Sozialkassentarifvertrages unterfallen. Die Monteure von Leitplanken an Autobahnen sind genauso überrascht worden wie die Erdbohrer von Wärmepumpen-Errichtern.

 

Die SOKA-BAU räumt zudem ein, dass sie die Forderungen im Regelfall quartalsweise per Mahnbescheid geltend macht. Die Verfahrenskosten werden so in die Höhe getrieben und belasten die Betriebe zusätzlich. 

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