SOKA-SIG noch nicht verabschiedet!

Nach Auskunft des Bundespräsidialamtes befindet sich das SOKA-SiG noch zur Gegenzeichnung bei der Bundesregierung. Dem Bundespräsidialamt liegt es noch nicht vor. Der Bundespräsident wird die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen und sich in diesem Zusammenhang mit den ihm zugeleiteten Bedenken befassen.

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