900 Euro und kein Ende?

Die SOKA-BAU verfolgt die Ansprüche gegen die Baubetriebe ohne Beschäftigte für das Beitragsjahr 2016 in Höhe von 900,00 € weiter als gäbe es die Verfahren zum Vorjahresbeitrag nicht! Nun hat selbst das Hessische Landesarbeitsgericht als "Hausgericht" der SOKA-BAU ernsthafte Zweifel an der Allgemeinverbindlicherklärung geäußert und ein Verfahren deswegen ausgesetzt. Ich halte den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für unzulässig, da an diesen Verfahren weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber beteiligt sind. Das von mir dazu geführte Verfahren ist derzeit beim 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts anhängig. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat seine Verfahen mit Rücksicht darauf einstweilen zum Ruhen gebracht.

 

Zudem wendet die SOKA-BAU ohne rechtliche Grundlage eine "Härtefallregelung" an, nach der Solo-Selbständige mit einem aktuellen Jahreseinkommen von weniger als 8.820 € von der Soka-Pflicht befreit sind. Dies ist keine Wohltat der SOKA-BAU sondern die Folge u.a. von Protesten einzelner Arbeitsrichter aus dem Arbeitsgericht Berlin.

 

Oft werde ich von Betroffenen gefragt, wie sie mit den Zahlungsaufforderungen der SOKA-BAU umgehen sollen. Ich kann dazu keine eindeutige Handlungsempfehlung geben. Hier jedoch drei Tipps:

1.

Wer den einkommensterlichen Freibetrag nicht erreicht kann dies der SOKA-BAU durch Übersendung seines Einkommensteuerbescheides nachweisen.

2.

Wer seine Ruhe haben will und es sich leisten kann mag der Forderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung nachkommen.

3.

Andere dürfen den Forderungen unter Hinweis auf die zunehmend kritischer werdende Rechtsprechnung durchaus widersprechen!

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Kommentare: 1
  • #1

    Bosse (Freitag, 15 September 2017 16:55)

    Danke