Das LAG Berlin-Brandenburg terminiert die Anhörung auf den 22. August 2017
Endlich ist es soweit: Die AVE des Sozialkassenverfahren-Tarifvertrages 2016 wird in erster Instanz vor dem LAG Berlin-Brandenburg verhandelt. Dies ist vor allem aus dem Grund bedeutsam, weil das LAG in diesem Beschlussverfahren zum ersten Mal nach den Maßstäben entscheiden muss, die das Bundesarbeitsgericht am 21. September 2016 und 25. Januar 2017 aufgestellt hat. Zum anderen betrifft die AVE auch die aktuellen Beitragspflichten.
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