Arbeitsgericht entscheidet für Solo-Selbständige

RA Meides gewinnt gegen SOKA-BAU

Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat im März 2017 Klagen der SOKA-Bau gegen Soloselbstständige abgewiesen; der Mindestbeitrag für die Berufsbildung nach § 17 Sozialkassentarifvertrag seit 2015 ist von Soloselbständigen nicht zu bezahlen.

Das Gericht hat sich insbesondere damit beschäftigt, ob Soloselbständige überhaupt „Arbeitgeber“ für einen Mindestbeitrag zur Berufsbildung sein können und, ob das neue SokaSiG für die Soloselbständigen etwas ändert.

Das Gericht stellt fest, dass Inhaber von Betrieben ohne Beschäftigte (sogen. Solo-Selbstständige) nicht als „Arbeitgeber“ im Sinne des Tarifvertragsgesetzes (§ 5 Abs. 4) verstanden werden könnten. Ihre Bezeichnung als „Arbeitgeber“ ließe sich weder mit dem Wortsinn noch mit sonstigen Auslegungsregeln vereinbaren. Überdies stieße die Bindung von Soloselbstständigen auf nicht unerhebliche rechtsstaatliche Bedenken. Daher seien sie zur Zahlung des Mindestbeitrag für das Berufsbildungsverfahren nicht verpflichtet.

Im Hinblick auf das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) ist das Arbeitsgericht Wiesbaden der Auffassung, dass das SokaSiG keine Änderung der Rechtslage zulasten der Solo-Selbständigen zulässt. Das Gericht legt unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien dar, dass der Gesetzgeber eine Erweiterung des Arbeitgeberbegriffs auf Soloselbstständige nicht vorgenommen hat. Nach dem Vorhaben des Gesetzgebers solle das SokaSiG nur für die Betriebe gelten, die auch bei Allgemeinverbindlichkeit der Sozialkassentarifverträge teilnehmen müssten. Eine Erweiterung sei nicht vorgesehen. Dafür spräche auch, dass das SokaSiG vorübergehend gelte, nämlich nicht für künftige Fassungen der Sozialkassentarifverträge. Schließlich bestünden erhebliche Bedenken gegen eine Änderung der Rechtslage zulasten der Solo-Selbstständigen durch das SokaSiG unter dem Aspekt des Rückwirkungsverbots.

Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat die Berufung zum Hessischen Landesarbeitsgericht zugelassen, so dass SOKA-Bau diese Entscheidung dort überprüfen lassen kann. (Quelle: https://www.meides.de/klagen-der-soka-bau-gegen-soloselbststaendige-abgewiesen/).

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