Soloselbständige Bauunternehmer bekommen Mindestbeiträge zurück

Betriebe ohne Beschäftigte wieder Beitragsfrei

Die SOKA-BAU verbreitet auf ihrer Internetseite, dass sie in Abstimmung mit den Tarifvertragsparteien der deutschen Bauwirtschaft den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 1. August 2017 (9 AZB 45/17) zu Anlass nimmt, den Einzug des Mindestbeitrags nach § 17 VTV zu stoppen und die bislang geleisteten Mindestbeiträge baldmöglichst zurückzuerstatten.

In dem genannten Verfahren habe ich vom Bundesarbeitsgericht meine Auffassung bestätigt bekommen, dass Betriebe ohne Beschäftigte keine Arbeitgeber sind.

Betroffene Arbeitgeber sollten nun die SOKA-BAU unverzüglich und unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Sollte die Zahlung dann nicht fristgerecht erfolgen helfe ich gern bei der Durchsetzung des Anspruchs.

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