Rückforderung Mindestbeitrag: Was ist zu tun?

Wie bekomme ich meinen SOKA-BAU-Beitrag zurück?

Wer hat Anspruch?

 Rückzahlungen erhalten alle Betriebe, die Beiträge zum Berufsbildungsverfahren lediglich in Höhe des Mindestbeitrags (§ 17 VTV) geleistet haben, unabhängig davon, ob sie Arbeitnehmer oder Auszubildende beschäftigt haben oder nicht. Wer also für die Beitragsjahre 2015 und 2016 nur den Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren geleistet hat, bekommt diesen erstattet. Betriebe, die in diesen Beitragsjahren gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigten, erhalten die Differenz zwischen dem gezahlten Mindestbeitrag und den auf ihre beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer entfallenden Beitrag zum Berufsbildungsverfahren zurück, sofern deren Beitragskonto keine sonstigen offenen Forderungen aufweist.

 Ist ein Antrag erforderlich?

Es muss kein Antrag gestellt werden. Die Beiträge werden automatisch erstattet, sofern der SOKA-BAU die Kontodaten bereits vorliegen.

Wenn die vollständigen Daten der SOKA-BAU nicht vorliegen, versendet die SOKA-BAU ein Schreiben mit der Bitte, mittels eines Antwortschreibens die Daten mitzuteilen. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, ist ausschließlich dieses Schreiben für die Datenübermittlung zu nutzen.

Wann erfolgt die Rückzahlung?

Die Rückerstattungen werden schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von vier Wochen erfolgen.

Was wird erstattet? Auch Zinsen?

Sämtliche bestehenden Guthaben im Zusammenhang mit dem Mindestbeitrag für das Berufsbildungsverfahren werden erstattet. Daher werden auch etwaige bezahlte Verzugszinsen erstattet. Dies gilt rückwirkend für die Beitragsjahre 2015 und 2016, in denen der Mindestbeitrag erhoben worden ist.

Sind Zahlungsaufforderungen der SOKA-BAU noch zu beachten?

Nein, diese Zahlungsaufforderungen sind gegenstandlos. Alle Forderungen im Zusammenhang mit dem Mindestbeitrag für das Berufsbildungsverfahren werden automatisch storniert.

 

Quelle: https://www.soka-bau.de/arbeitgeber/hilfe-service/haeufig-gestellte-fragen/faq/mindestbeitrag-ausbildung/

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