Klage der ULAK abgewiesen!
Mit dem neusten Urteil aus Wiesbaden habe ich meine positive Gesamtbilanz meiner Rechtsstreitigkeiten mit der Urlaubskasse des Baugewerbes ausgebaut. Nun muss der Mandant eine fast sechsstellige Rücklage in seinen Büchern auflösen!
Am Ende der Sitzung wurde nach geheimer Beratung und Wiederaufruf des Rechtsstreits in Abwesenheit der Parteien bzw. Partei-Vertreter und ohne Hinzuziehung der Protokollführerin
Im Namen des Volkes!
folgendes
Urteil
verkündet:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 99.990,00 Euro festgesetzt.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Die Statthaftigkeit der Berufung nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes bleibt hiervon unberührt.
gez. Wenz Richterin am Arbeitsgericht
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